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Leistungsspektrum

Das gesamte Insolvenzrecht — aus einer Hand.

Ob Schuldner oder Gläubiger, ob Unternehmen oder Privatperson: Wir decken alle Verfahrensarten ab und beraten bereits in der Phase, in der eine Krise noch nicht zwingend zur Insolvenz führen muss.

01 — Für Unternehmen

Unternehmensinsolvenz

Wenn ein Unternehmen seine Zahlungen einstellt oder überschuldet ist, ist schnelles und besonnenes Handeln gefragt. Wir übernehmen die Insolvenzverwaltung, sichern die Masse, prüfen Sanierungsoptionen und führen das Verfahren bis zur geordneten Abwicklung oder Fortführung.

  • Antragstellung und VerfahrensvorbereitungBeratung der Geschäftsführung im Vorfeld und Begleitung bis zur Eröffnung.
  • Betriebsfortführung in der KriseAufrechterhaltung des Betriebs, soweit wirtschaftlich vertretbar.
  • Masseverwaltung und -verwertungBilanzierung, Veräußerung, Insolvenzanfechtung.
Büro der Kanzlei
Vertrauensvolles Gespräch
02 — Für Privatpersonen

Verbraucherinsolvenz & Restschuldbefreiung

Wer überschuldet ist, hat ein Recht auf einen Neuanfang. Der Weg dorthin führt über das Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung. Wir begleiten Sie vom Schuldenbereinigungsplan bis zur Erteilung der Befreiung — verständlich, ohne Vorhaltungen.

  • Außergerichtlicher EinigungsversuchErstellung einer Bescheinigung nach § 305 InsO.
  • Verfahrens- und TreuhandphaseBegleitung durch Restschuldbefreiungsverfahren und Wohlverhaltensperiode.
  • Pfändungsschutz und ObliegenheitenBeratung zu Rechten und Pflichten während der Laufzeit.
03 — Erhalt statt Abwicklung

Insolvenzplan & Sanierung

Eine Insolvenz muss nicht das Ende eines Unternehmens sein. Mit einem Insolvenzplan lassen sich Schulden umstrukturieren, Gläubiger einbinden und der Fortbestand der Firma sichern. Wir erarbeiten tragfähige Pläne, die Mehrheiten finden und das Unternehmen in die nächste Phase führen.

  • Planerstellung und -verhandlungGestaltung darstellender und gestaltender Teil des Insolvenzplans.
  • GläubigerkommunikationEinwerbung der notwendigen Mehrheiten in den Abstimmungen.
  • Umsetzung und AufsichtBegleitung der Planerfüllung nach Aufhebung des Verfahrens.
Arbeitsplatz der Kanzlei
Sanierungsberatung
04 — Verantwortung im Unternehmen

Eigenverwaltung & Schutzschirm

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen die Insolvenz in eigener Regie durchlaufen — gestützt durch einen Sachverwalter. Das erhält die Handlungsfähigkeit und beschleunigt Sanierungen. Wir beraten Geschäftsführer bei der Beantragung und übernehmen Sachwaltermandate.

  • SchutzschirmverfahrenVorbereitung der Sanierung unter Schutz vor Vollstreckungen.
  • SachwalterschaftÜberwachung der Geschäftsführung im Eigenverwaltungsverfahren.
05 — Für Gläubiger

Gläubigervertretung

Auch auf der anderen Seite vertreten wir Mandanten: Wir melden Forderungen an, nehmen an Prüfungsterminen teil und wachen über die ordnungsgemäße Verwertung der Masse. Ziel ist stets, die für Sie erreichbare Quote durchzusetzen — realistisch und ohne Illusionen.

  • Forderungsanmeldung und -prüfungSichere Anmeldung, Vertretung im Prüfungstermin.
  • Aus- und AbsonderungWahrnehmung von Rechten aus Sicherheiten und Eigentumsvorbehalt.
  • Mitwirkung in der GläubigerversammlungVertretung gegenüber Verwalter und Gericht.
Richterhammer
06 — Vor der Eröffnung

Vorläufige Insolvenzverwaltung

Im Eröffnungsverfahren sichert der vorläufige Insolvenzverwalter die Masse, klärt die wirtschaftliche Lage und hält das Unternehmen funktionsfähig, bis das Gericht über die Eröffnung entscheidet. Häufig wird in dieser Phase schon die Richtung vorgezeichnet — ob Abwicklung, Übertragung oder Sanierung.

Unsere Aufgaben als vorläufige Verwalter umfassen insbesondere:

  • Sicherung und Bestandsaufnahme des Schuldnervermögens
  • Prüfung der Finanzierbarkeit des Verfahrens (Massekosten)
  • Entscheidung über die Fortführung oder Stilllegung des Betriebs
  • Beantragung eines Insolvenzgeldes und Personalmaßnahmen
  • Begutachtung für das Insolvenzgericht
Individuelle Beratung

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